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   VG Meiningen, 13.07.2006 - 8 K 356/05 Me   

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VG Meiningen, 13.07.2006 - 8 K 356/05 Me (https://dejure.org/2006,37719)
VG Meiningen, Entscheidung vom 13.07.2006 - 8 K 356/05 Me (https://dejure.org/2006,37719)
VG Meiningen, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 8 K 356/05 Me (https://dejure.org/2006,37719)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Thüringen, 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98

    Kommunale Steuern; Erlass der Grundsteuer aus persönlichen und sachlichen

    Auszug aus VG Meiningen, 13.07.2006 - 8 K 356/05
    § 227 AO eröffnet der Behörde eine Ermessensentscheidung, die verwaltungsgerichtlich nur in den durch § 114 VwGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (vgl. ThürOVG, B. v. 20.08.2002 - 4 ZKO 817/98 - zitiert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2004 - 2 O 238/04

    Härte, Unbilligkeit, Lage, wirtschaftliche, Dauerhaftigkeit, Notlage, dauernde,

    Auszug aus VG Meiningen, 13.07.2006 - 8 K 356/05
    Die den Erlass rechtfertigende Notlage muss jedoch auf Dauer bestehen, anderenfalls kommt nur eine Stundung der Abgabenschuld in Betracht (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 08.06.2004 - 2 O 238/04 - zitiert nach juris).
  • VG Magdeburg, 22.02.2018 - 2 A 321/15

    Billigkeitserlass der auf einen Sanierungsgewinn entfallenden Gewerbesteuer

    Die wirtschaftliche Existenz des Steuerpflichtigen ist gefährdet, wenn ohne Billigkeitsmaßnahmen die Erwerbstätigkeit nicht mehr fortgesetzt werden kann (BFH, 4. Senat, U. v. 26.02.1987 - IV R 298/84, zit. nach Juris, Rn. 21); nur vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten rechtfertigen indes keinen Erlass (BFH v. 14.01.2002 - XI B 146/92, zit. nach Juris); die wirtschaftliche Notlage muss vielmehr auf Dauer bestehen (OVG LSA, B. v. 08.06.2004 - 2 O 238/04, zit. nach Juris, Rn. 8), andernfalls kommt nur eine Stundung in Betracht (VG Meiningen, U. v. 13.07.2006 - 8 K 356/05.Me, zit. nach Juris, Rn. 15).
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